Der Beschwerdeführer bestreitet auch gar nicht, dass die Gläubiger die Betreibung fristgerecht eingeleitet haben. Sein Standpunkt, es sei ihm kein Zahlungsbefehl zugestellt worden, war im Zeitpunkt seiner Beschwerde jedoch noch keine erstellte Tatsache. Gemäss Rechtshilfeführer dauert eine Zustellung in Frankreich ein bis zwei Monate. Dass es auch viel länger dauern kann, weiss der Beschwerdeführer selbst schon aus früheren Verfahren. Im Verfahren SCBES.2022.17 wurde ihm der Zahlungsbefehl, der den Arrestbefehl Nr. […] vom 1. Februar 2021 prosequierte, erst am 17. Dezember 2021 per Rechtshilfe an seinem Wohnsitz in Frankreich zugestellt.