__ (Beilagen 1 und 2). Am 19. Oktober 2023 wies das Obergericht des Kantons Solothurn die vom Beschwerdeführer erhobene Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Dorneck-Thierstein ab (Sammelbeilage 3). Darauf stellten die Gläubiger am 1. November 2023 beim Betreibungsamt Dorneck ein Betreibungsbegehren zur Arrestprosequierung gegen den Beschwerdeführer (Sammelbeilage 3). Am 2. November 2023 erliess das Betreibungsamt Thierstein den Zahlungsbefehl (Beilage 4), welchen es dem Beschwerdeführer per Rechtshilfe zustellte (Beilage 5). Das Zeugnis über die Erledigung des Rechtshilfeersuchens vom 12. Februar 2024 ging am 19. Februar 2024 beim Betreibungsamt Thierstein ein.