Seine Anträge lauten wie folgt: 1. Es sei festzustellen, dass der Arrest Nr. […] des Richteramtes Dorneck-Thierstein vom 31. März 2023 mangels rechtsgenüglicher Prosequierung dahingefallen ist. 2. Sodann sei das Betreibungsamt der Amtsschreiberei Thierstein gerichtlich anzuweisen, den mit Arrest belegten Gegenstand Nr. 1 «Forderung Fr. 123'000.00 gegenüber G.___ gem. Abschreibungsverfügung des Amtsgerichts Dorneck-Thierstein v. 30.11.2020» in der (undatierten) Arresturkunde des Betreibungsamtes Thierstein unverzüglich aus der Arrestbelegung zu entlassen und damit freizugeben.