Sie befänden sich derzeit in der Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen die B.___ AG. Der Ehemann ergänzte in seiner Eingabe vom 10. Juli 2024 die Vorbringen seiner beschwerdeführenden Ehefrau. 2. Das Betreibungsamt führt in seiner Vernehmlassung aus, die Beschwerdeführerin habe bei der Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag erklärt. Die B.___ AG habe zusammen mit dem Fortsetzungsbegehren eine Verfügung vom 11. April 2024 eingereicht, mit welchem sie den Rechtsvorschlag beseitigt habe. Es habe sich rückversichert, dass dagegen keine Einsprache erhoben worden sei und habe darauf die Pfändungsankündigung erlassen.