2. Das Betreibungsamt schliesst in seiner Vernehmlassung vom 9. Juli 2024 auf Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. 3. Am 10. Juli 2024 überbrachte der Ehemann der Beschwerdeführerin eine Bitte um Unterstützung bei der Klärung von Problemen mit der B.___ AG. 4. Auf die Ausführungen der Beschwerdeführerin und ihres Mannes sowie des Betreibungsamtes wird im Folgenden soweit entscheidrelevant eingegangen. Im Übrigen wird auf die Akten verwiesen.