I. 1. Die B.___ AG führt beim Betreibungsamt Grenchen-Bettlach die Betreibung Nr. [...] gegen A.___. Am 11. Juni 2024 erliess das Betreibungsamt die Pfändungsankündigung. Gegen diese erhob A.___ (im Folgenden die Beschwerdeführerin) Einsprache beim Betreibungsamt und bittet dieses, die Pfändungsankündigung aufzuheben und die angebliche Forderung für nichtig zu erklären. Die Einsprache wurde an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs weitergeleitet. Sie ist als Beschwerde entgegenzunehmen und zu behandeln. 2. Das Betreibungsamt schliesst in seiner Vernehmlassung vom 9. Juli 2024 auf Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.