2. Insofern sich die Beschwerdeführerin darauf beruft, dass sich das Anteilsrecht in ihrem Besitz befinde, weshalb die Pfändung unzulässig sei, ist festzuhalten, dass dieses Drittrecht an einem gepfändeten Gegenstand bei der Pfändung Nr. [...] im Protokoll zu vermerken und der einzigen Gläubigerin mit der Pfändungsurkunde mitzuteilen ist. Dies hat das Betreibungsamt entsprechend in der Pfändungsurkunde vom 12. Juli 2024 (BA 7) vermerkt, welche das Betreibungsamt gemäss eigenen Angaben erst im Anschluss an die Betreibungsferien versenden wird. In der Pfändungsurkunde wird die Gläubigerin zudem auf die Bestimmungen nach Art.