Mietzins von CHF 1'610.00 plus Garage von CHF 100.00, Selbstbehalt für die Krankenkassen von CHF 272.75, Diverses im Betrag von CHF 95.00, Stromkosten von CHF 300.00 sowie Telefonkosten von CHF 442.00. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 15. Juli 2024 beantragt das Betreibungsamt, die Beschwerde sei abzuweisen. 3. Mit Eingabe vom 20. Juli 2024 lässt sich der Beschwerdeführer abschliessend vernehmen und macht ergänzend geltend, er wäre damit einverstanden, pro Monat CHF 300.00 an das Betreibungsamt zu überweisen.