Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 5. August 2024 Es wirken mit: Oberrichterin Kofmel Oberrichter Frey Gerichtsschreiber Isch In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: