1. 1.1 Die 10-tägige Beschwerdefrist gemäss Art. 17 SchKG gegen die dem Beschwerdeführer am 31. Mai 2024 zugestellte Verfügung vom 29. Mai 2024 ist am 10. Juni 2024 abgelaufen. Die am 12. Juni 2024 bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbeitreibung und Konkurs erhobene Beschwerde ist somit verspätet. Wie aber vom Betreibungsamt dargelegt wird und aus den Akten ersichtlich ist, hat der Beschwerdeführer bereits mit E-Mail an das Betreibungsamt vom 7. Juni 2024 Beschwerde gegen die Verfügung vom 29. Mai 2024 erhoben.