{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2024-06-05", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2024-41_2024-06-05.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=168496&W10_KEY=11140943&nTrefferzeile=32&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "c93c775ef79077a9669591c4e4297b1e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2024.41"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 05.06.2024 SCBES.2024.41"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Beschwerde/Einsprache"}], "ScrapyJob": "446973/56/2719", "Zeit UTC": "15.04.2026 03:39:01", "Checksum": "fcc8c0bb0796892f5847638e8638592d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 05.06.2024 SCBES.2024.41\nRegeste:\nBeschwerde/Einsprache\n\nAufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs\nUrteil vom 5. Juni 2024\nEs wirken mit:\nOberrichter Frey\nOberrichter Flückiger\nGerichtsschreiber Schaller\nIn Sachen\nA.___,\nBeschwerdeführer\ngegen\nBetreibungsamt Region Solothurn, Filiale Grenchen-Bettlach,\nBeschwerdegegner\nbetreffend Beschwerde/Einsprache\nhat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass:\ndie SERAFE AG beim Betreibungsamt Grenchen-Bettlach gegen A.___ die Betreibung Nr. [...] führt,\ndas Betreibungsamt am 22. Mai 2024 den von A.___ erhobenen Rechtsvorschlag als verspätet erklärte und ihn auf die Möglichkeit eines Wiederherstellungsgesuchs hinwies,\nA.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) am 4. Juni 2024 mit Beschwerde/Einsprache an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs gelangte und erklärte, er habe die Einsprache gegen Serafe rechtzeitig eingereicht und auf die beigelegte Postquittung verwies,\nder Beschwerdeführer somit gar nicht behauptet, beim Betreibungsamt Rechtsvorschlag erhoben zu haben,\ndie beigelegte Quittung ohnehin keinen Hinweis auf den Inhalt des versandten Umschlags enthält,\nsein Vorbringen, er habe seit Jahren keinen Lohn und schulde auch keine Steuern, keinen Bezug zur angefochtenen Verfügung vom 22. Mai 2024 hat, da diese weder ein Einkommen noch eine Schuld des Beschwerdeführers feststellt,\nbei dieser Sachlage auf Einholung einer Vernehmlassung verzichtet werden kann,\ndie Beschwerde demnach abzuweisen ist, soweit darauf einzutreten ist,\nder Beschwerdeführer die Verfügung vom 22. Mai 2024 am 29. Mai 2024 zugestellt erhielt, womit er immer noch die Möglichkeit hat, innert der 10-tägigen Frist eine Beschwerde oder ein Wiederherstellungsgesuch einzureichen,\ndas Beschwerdeverfahren nach Art. 20a SchKG und Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG unentgeltlich ist,\ndie Ausrichtung einer Parteientschädigung nicht in Betracht kommt (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG),\nerkannt:\n1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.\n2. Es werden keine Kosten erhoben.\nRechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.\nIm Namen der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs\nDie Präsidentin Der Gerichtsschreiber\nHunkeler Schaller"}