4. Gemäss Existenzminimumsberechnung des Betreibungsamtes erhält der Beschwerdeführer die für seinen Sohn bezahlten Alimente von CHF 700.00 monatlich gegen Quittung rückerstattet. Sowohl aus den vom Beschwerdeführer eingereichten Kontoauszügen wie auch aus dem vom Betreibungsamt eingereichten Lohnpfändungskonto geht hervor, dass dem Beschwerdeführer Alimentenzahlungen zurückerstattet wurden. Der Sohn ist am 31. August 2023 volljährig geworden. In den Kontoauszügen findet sich mit Datum vom 7. November 2023 eine Gutschrift von CHF 700.00 von der Mutter des Sohnes mit der Mitteilung, «Alimente zurück wegen Volljährigkeit von Sohn».