Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 5. Februar 2024 Es wirken mit: Oberrichterin Kofmel Oberrichter Flückiger Gerichtsschreiber Isch In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Betreibungsamt Olten-Gösgen, Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: