Das Betreibungsamt Olten-Gösgen wird angewiesen, in der Betreibung Nr. [...] den Rechtsvorschlag der A.___ AG zuzulassen. 4. Das Beschwerdeverfahren ist nach Art. 20a SchKG und Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG unentgeltlich. Die Ausrichtung einer Parteientschädigung kommt nicht in Betracht (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG). 5. Bei diesem Ergebnis erübrigt sich die von der Beschwerdeführerin beantragte Zeugenbefragung des Postbeamten, welcher den Zahlungsbefehl übergeben hat.