Im vorliegenden Fall wurden der Aufsichtsbehörde die Originale des Schuldner- und Gläubigerdoppels des Zahlungsbefehls Nr. [...] eingereicht. Darauf ist ersichtlich, dass sowohl auf dem Schuldner- als auch auf dem Gläubigerdoppel angekreuzt wurde, die Schuldnerin habe Rechtsvorschlag auf die gesamte Forderung erhoben. Zudem wurde auch im diesbezüglichen Track & Trace der Post betreffend die Zustellung des Zahlungsbefehls in der Betreibung Nr. […] angegeben: «21.03.2024, 10:47, Zugestellt an Domiziladresse (Rechtsvorschlag gesamte Forderung)» (s. BA-Nr. [Akten des Betreibungsamtes] 2 und Beschwerdebeilage 12).