2. Mit Verfügung vom 6. Mai 2024 wird der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt und die Gläubigerin, die B.___ GmbH (nachfolgend Beschwerdegegnerin 2) sowie die Beschwerdeführerin werden aufgefordert, der Aufsichtsbehörde bis 21. Mai 2024 das Gläubigerdoppel bzw. das Schuldnerdoppel des Zahlungsbefehls in der Betreibung Nr. [...] im Original einzureichen. In der Folge werden die Doppel des Zahlungsbefehls fristgerecht eingereicht. 3. Mit Eingabe vom 6. Mai 2024 modifiziert die Beschwerdeführerin ihre Beweisanträge wie folgt: 1. Die Beschwerdegegnerin 2 sei aufzufordern, das Gläubigerdoppel des Zahlungsbefehls Nr. [...] zu den Akten zu geben.