Wie sich sodann aus der E-Mail des Betreibungsamtes vom 29. April 2024 an die Post ergebe, sei es in letzter Zeit vermehrt zu Fällen gekommen, bei welchen der Rechtsvorschlag vom zustellenden Postboten lediglich mit einem Kreuz auf dem Zahlungsbefehl erfasst worden sei, ohne dass dies mit Datum und Unterschrift zusätzlich bestätigt worden sei. Auch dieser Umstand deute darauf hin, dass die Beschwerdeführerin rechtzeitig Rechtsvorschlag erhoben habe und das Versäumnis der nicht vollständigen Protokollierung auf Seiten der Post liege.