17 SchKG führen. Weiter habe der Postbeamte im postinternen System bei der Zustellung den Vermerk «Rechtsvorschlag gesamte Forderung» eingetragen, womit klar nachgewiesen werde, dass bereits bei der Zustellung Rechtsvorschlag erhoben worden sei (s. Beilage 12, Eintrag vom Donnerstag, 21. März 2024, 10:47 Uhr). Wie sich sodann aus der E-Mail des Betreibungsamtes vom 29. April 2024 an die Post ergebe, sei es in letzter Zeit vermehrt zu Fällen gekommen, bei welchen der Rechtsvorschlag vom zustellenden Postboten lediglich mit einem Kreuz auf dem Zahlungsbefehl erfasst worden sei, ohne dass dies mit Datum und Unterschrift zusätzlich bestätigt worden sei.