das Schuldnerdoppel des Zahlungsbefehls ausgehändigt. Für die Beschwerdeführerin völlig unerwartet habe sie am 26. April 2024 die Konkursandrohung erhalten. Auf direkte Nachfrage beim Betreibungsamt Olten-Gösgen sei der Geschäftsführer aufgefordert worden, eine Kopie seines Schuldnerdoppels per Mail zu senden. Er habe daraufhin die Rückmeldung erhalten, der Rechtsvorschlag sei «ungenügend protokolliert» und die Beschwerdeführerin müsse in diesem Fall Beschwerde nach Art. 17 SchKG führen.