__ wird Frist gesetzt, bis 22. April 2024 der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs mitzuteilen, ob und inwiefern er an der Beschwerde vom 30. März 2024 festhält oder ob diese als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden kann. Ohne Bericht innert der hiervor gesetzten Frist wird das Verfahren als erledigt abgeschrieben. - A.___ mit Eingabe vom 22. April 2024 mitteilt, das Verfahren könne betreffend das Fahrzeug B.___ als gegenstandslos abgeschrieben werden, jedoch sei die die Verfügung vom 22. April 2024 (recte: 10. April 2024) dennoch aufzuheben, da darin nun sein Fahrzeug C._