Ein Doppel der Vernehmlassung des Betreibungsamtes Region Solothurn, Filiale Grenchen-Bettlach, vom 10. April 2024 geht inkl. Beilagen zur Kenntnis an A.___. 2. Es wird festgestellt, dass das Betreibungsamt Region Solothurn, Filiale Grenchen-Bettlach, das Fahrzeug B.___ mit Pfändungsurkunde vom 10. April 2024 aus der Pfandhaft entlassen hat. 3. A.___ wird Frist gesetzt, bis 22. April 2024 der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs mitzuteilen, ob und inwiefern er an der Beschwerde vom 30. März 2024 festhält oder ob diese als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden kann.