_ AG habe diese Anzeige an die finanzierende Raiffeisenbank [...] weitergeleitet. Die Raiffeisenbank stelle sich nun auf den Standpunkt, dieses Konto, auf welches die Mietzinseinnahmen und Nebenkostenbeitrage aus den Liegenschaften GB [xx] und [yy] fliessen würden, sei aufgrund dieser Anzeige zu sperren. Das Betreibungsamt habe der Raiffeisenbank mitgeteilt, die erlassenen Anzeigen würden bis zum Entscheid der Aufsichtsbehörde unverändert bestehen bleiben. Diese Mitteilung impliziere, dass nach Auffassung des Betreibungsamtes nur noch die Aufsichtsbehörde eine solche Feststellung treffen könne. Deshalb habe er ein direktes und unmittelbares Feststellungsinteresse.