Die Verarrestierung der beiden Grundstücke GB [xx] und GB [yy], die eine wirtschaftliche Einheit darstellen, war somit notwendig. Ausserdem sind dieselben Vermögenswerte, die mit dem vorliegenden Arrest verarrestiert werden, bereits durch die Arresturkunde Nr. [cc] des Betreibungsamtes Locarno vom 6. Februar 2024 erfasst. 10.2 Der Beschwerdeführer will bezüglich der geltend gemachten Überverarrestierung auch einen Schuldbrief über CHF 1 Mio auf der Liegenschaft der G.___ AG berücksichtigt haben.