Der Beschwerdeführer rügt weiter eine Überverarrestierung. Die Gesamtforderung von knapp CHF 347’528.40 sei bereits mit der vom Betreibungsamt Locarno verarrestierten Forderung in gleicher Höhe ausreichend sichergestellt. Die Verarrestierung der Liegenschaften GB [xx] und [yy] sei unverhältnismässig und führe zu einer massiven Überverarrestierung. Sowohl durch die Ausdehnung des Arrestes auf die Mietzinsen wie auch mit Blick auf die vorzunehmende fachmännische Schätzung werde diese Überverarrestierung noch akzentuiert. 10.1 Das Betreibungsamt Olten-Gösgen hat die beiden Grundstücke GB [xx] und GB [yy] rechtshilfeweise im Auftrag des Betreibungsamtes Locarno verarrestiert.