Bei einer Schätzung von CHF 5’533’200.00 macht dies eine Belehnung von rund 79.25 % aus. Eine derartige hypothekarischen Belastung erscheint durchaus als marktüblich. Die Marktbewertung der F.___ AG, die beide Liegenschaften als wirtschaftliche Einheit behandelt, vermag die Schätzung des Betreibungsamtes nicht in Frage zu stellen. Die eingereichte Marktbewertung ist beinahe fünf Jahre alt. Sie wurde vom Beschwerdeführer selbst in Auftrag gegeben. Zu welchem Zweck ist unbekannt. Der darin ermittelte Marktpreis kann keineswegs mit dem Erlös einer betreibungsamtlichen Verwertung gleichgesetzt werden.