festgelegten Wertes von CHF 7’136’000.00 gelange man zu einem Liquidationswert von rund CHF 5’352’000.00. Der Beschwerdeführer entgegnete darauf in seiner Stellungnahme vom 29. April 2024, das Betreibungsamt erbringe durch seine Ausführungen gleich selbst den Nachweis, dass eine sorgfältige Schätzung nicht stattgefunden habe. In seiner Stellungnahme vom 14. Mai 2024 ergänzte das Betreibungsamt, das Objekt sei in einem tendenziell schlecht unterhaltenen Zustand angetroffen worden. Namentlich habe es an einer Hauswartung gefehlt.