Die F.___ AG hat den Marktwert der beiden Grundstücke per Stichtag 19. August 2019 auf CHF 7’136’000.00 bewertet. Die Schätzung des Betreibungsamtes von CHF 5’533’200.00 entbehre jeglicher Begründung. Auch im Parallelverfahren SCBES.2024.18 habe das Betreibungsamt keinerlei Begründung für die Bewertung geliefert, sondern verweise auf die Möglichkeit, eine Neuschätzung zu beantragen. Damit verweigere ihm das Betreibungsamt das rechtliche Gehör und seinen Anspruch auf eine fachmännische und angemessene Schätzung der Arrestobjekte. Die namhafte Differenz von über 1.5 Millionen zur Schätzung der F.___ AG hätte das Betreibungsamt zum Beizug eines Fachmannes bewegen müssen.