Das Formular VZG 4 «Anzeige von der Pfändung» sieht denn auch die Mitteilung an die Pfandgläubigerin vor und teilt ihr die Beschlagnahme auch der Mietzinse des Grundstückes mit (Beilage 6 des Beschwerdeführers). 5. Weiter verlangt der Beschwerdeführer gestützt auf die von ihm angerufenen Entscheide die Aufhebung sämtlicher Anordnungen im Arrestverfahren. Diesbezüglich kann auf die obenstehenden Erwägungen verwiesen werden. Die Massnahmen, die das Betreibungsamt getroffen hat, und die Mitteilung, die es erlassen hat, sind Bestandteil des Arrestvollzuges. Damit wird der Arrest abgeschlossen.