Dieses Verfahren ist noch hängig. 2.4 Mit Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes Locarno vom 4. September 2023 prosequierten die Beschwerdegegnerinnen den Arrest Nr. [cc] vom 8. August 2023 (gemäss Arresturkunde des Betreibungsamtes Locarno vom 21. August 2023, Beilage 10 und 15 der Beschwerdegegnerinnen). Die Aufsichtsbehörde des Kantons Tessin erklärte mit Urteil vom 13. Februar 2024 diesen Zahlungsbefehl für nichtig (Beilage 16 der Beschwerdegegnerinnen). Darauf liess das Steueramt in Vertretung der Beschwerdegegnerinnen erneut einen Arrestbefehl für eine Forderungssumme von CHF 347’528.40.