Dieser hatte zwischen dem ersten Arrest vom 26. Mai 2023 und dem zweiten Arrest vom 8. August 2023 einen Teil der Kaufpreisforderung mittels zweier Zessionen von CHF 3 Millionen und CHF 241'958.60 an seine Lebenspartnerin abgetreten (Beilage 10 der Beschwerdegegnerinnen). Die Beschwerdegegnerinnen haben gegen diese Zession beim Richteramt Dorneck-Thierstein eine Widerspruchsklage gegen die Lebenspartnerin des Beschwerdeführers und gegen diesen selbst eingereicht (Beilage 11 der Beschwerdegegnerinnen). Dieses Verfahren ist noch hängig.