Darunter fällt auch die Unterschriftsberechtigung für Vernehmlassungen und Stellungnahmen in Vertretung der Steuergläubiger vor der Aufsichtsbehörde. Schliesslich hat der Amtsleiter des Steueramtes des Kantons Solothurn eine Vollmacht für die juristische Mitarbeiterin unterzeichnet (Beilage 24 der Beschwerdegegnerinnen). Überdies stellt der Beschwerdeführer die Berechtigung des Steueramtes zur Vertretung der Beschwerdegegnerinnen in Frage. Er hat diesen Einwand schon im Beschwerdeverfahren 9C_734/2023 vor Bundesgericht vorgetragen.