Die Zwangsverwaltung der Liegenschaften aufzuheben 2.3. Den Mietern ausdrücklich mitzuteilen, dass die Verarrestierung der Mietzinsen aufgehoben ist und die Mietzinsen an die ordentliche Verwaltung D.___ AG zu überweisen sind. Subeventualiter: Die Schätzungen der Liegenschaften GB [xx] und [yy] gemäss Arresturkunde Nr. [bb] vom 01.03.2024 seien aufzuheben und das Betreibungsamt Olten-Gösgen sei anzuweisen, die Liegenschaften fachmännisch schätzen zu lassen und in der Arresturkunde entsprechend dem effektiven Wert zu berücksichtigen. Verfahrensanträge 1. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.