I. 1. Im Auftrag des Betreibungsamtes Locarno erliess das Betreibungsamt Olten-Gösgen am 1. März 2024 die Arresturkunde Nr. [bb]. Verarrestiert werden darin die Liegenschaften GB [xx] und GB [yy]. Arrestschuldner ist A.___. Arrestgläubiger sind die Einwohnergemeinde B.___ und die Einwohnergemeinde C.___ (im Folgenden die Gläubigerinnen). Der Kanton Solothurn ist im vorliegenden Verfahren nicht Partei. Das Dispositiv ist entsprechend zu berichtigen. 2. Gegen diesen Arrest erhob A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) am 18. März 2024 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs. Seine Anträge lauten wie folgt: