AG getätigte Zahlung von CHF 8'947.80 vorbehaltlos angenommen, womit sie die Forderungsabtretung (recte: Schuldübernahme) als rechtmässig akzeptiert habe. Somit werde die Beschwerdeführerin zu Unrecht betrieben und der Anspruch auf Nichtbekanntgabe der Betreibung sei gegeben.