] an Dritte ab. 2. Gegen diese Verfügung lässt die Beschwerdeführerin, vertreten durch die B.___ AG, am 12. März 2024 (Datum Postaufgabe) fristgerecht Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs erheben und macht im Wesentlichen geltend, die Beschwerdeführerin habe die gegen sie bestehende Forderung an die B.___ AG abgetreten. Die Zahlung vom 8. September 2023 sei danach ausschliesslich durch die B.___ AG getätigt worden. Somit sei die Betreibung Dritten nicht mehr bekannt zu geben. 3. Mit Vernehmlassung vom 22. März 2024 stellt das Betreibungsamt den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen. Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, mit Art. 8a Abs. 3 lit.