Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 8. April 2024 Es wirken mit: Oberrichter Marti Oberrichterin Kofmel Gerichtsschreiber Isch In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Betreibungsamt Thal-Gäu, Beschwerdegegner betreffend Pfändung hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass: - A.___ als Schuldner am 12. März 2024 bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde gegen den Pfändungsvollzug vom 5. März 2024 erhebt; - das Betreibungsamt mit Eingabe vom 18. März 2024 auf die Einreichung einer begründeten Vernehmlassung verzichtet;