Sofern solche anfallen, gilt für diese dasselbe wie für die Krankenkassenprämien. 6. Die Steuern dürfen gemäss den Richtlinien der Aufsichtsbehörde die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums vom 13. Oktober 2014 sowie nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht in das Existenzminimum eingerechnet werden. 7. Der Beschwerdeführer behauptet selbst nicht, dass sein Auto Kompetenzcharakter habe. Dessen Kosten und die Parkplätze gehören deshalb nicht zu seinem Notbedarf. Aus dem Grundbetrag zu finanzieren sind Telefon und Fernsehen, die Hunde, die Privatversicherung und die Stromkosten, soweit diese nicht ohnehin in den Nebenkosten enthalten sind.