Die verlangten Fotos seien ihm vom Betreibungsamt aber nicht zugestellt worden. Damit habe das Betreibungsamt faktisch verhindert, dass der Beschwerdeführer eine neue Hypothek habe abschliessen können. Dem Beschwerdeführer sei es zudem nicht möglich gewesen, selber Fotos von der Liegenschaft zu machen, weil das Betreibungsamt die Tür durch den Schlüsseldienst auf unkonventionelle Art habe verschliessen lassen, ohne dass der Beschwerdeführer einen passenden Schlüssel dazu erhalten hätte (Beschwerdebeilage 23). Dem hält das Betreibungsamt entgegen, dass der Beschwerdeführer zu keinem Zeitpunkt den Schlüssel zum Gebäude verlangt habe.