Gestützt auf die vorgehenden Ausführungen sind demnach die als Rechtsbegehren Ziffer 2 gestellten Anträge des Beschwerdeführers (s. E. I. 1 hiervor), abzuweisen. 8. Schliesslich rügt der Beschwerdeführer, er habe mit E-Mail vom 23. Februar 2024 Frau I.___ vom Betreibungsamt darum ersucht, ihm «Bilder der Innenräume bzw. eine Dokumentation der Immobilie» zu senden, um sich einen Überblick über die betroffene Liegenschaft zu verschaffen und so über die allfällige Gewährung einer Hypothek zu entscheiden. Die verlangten Fotos seien ihm vom Betreibungsamt aber nicht zugestellt worden.