Wie aus den Akten ersichtlich und vom Betreibungsamt dargelegt wird, wurde der Zahlungsbefehl der von der J.___ AG eingeleiteten Betreibung auf Grundpfand der Erbengemeinschaft D.___, bestehend aus dem Beschwerdeführer und B.___, am 7. September 2022 zugestellt. In Anbetracht dessen, dass der Wohnsitz bzw. der genaue Aufenthaltsort des Beschwerdeführers unbekannt war (s. dazu auch die Ausführungen in E. II. 2 hiervor), wurde der Zahlungsbefehl an den Beschwerdeführer am 3. Februar 2023 im Amtsblatt des Kantons Solothurn und des Kantons […] sowie im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert. Gemäss Art.