GILLIÉRON, Commentaire de la loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite, Bd. II, 2000, N. 50 zu Art. 155 SchKG). Wie aus den Akten ersichtlich, wurde die Spezialanzeige vom 30. November 2023 unter anderem auch an den Beschwerdeführer versandt (BA-Nr. [Akten des Betreibungsamtes] 1). Diese konnte dem Beschwerdeführer, wie aus dem Track & Trace der Post ersichtlich, jedoch nicht zugestellt werden, da er unter der angegebenen Adresse nicht ermittelt werden konnte.