3. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 2. Mit Eingabe vom 25. März 2024 verzichtet der zur Vernehmlassung eingeladene B.___ (nachfolgend Beschwerdegegner 2) auf eine Stellungnahme. 3. Mit Beschwerdeantwort vom 25. März 2024 stellt das Betreibungsamt Region Solothurn folgende Anträge: 1. Der Beschwerdeführer sei nicht aktivlegitimiert. Auf die Beschwerde sei grundsätzlich nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen. 3. Der Beschwerde sei keine aufschiebende Wirkung zu erteilen.