_ AG sei aufzuheben. 2. Das Betreibungsamt Region Solothurn sei anzuweisen, die Zahlung des Beschwerdeführers in Höhe von CHF 38'222.70 anzunehmen, damit die Pfandgläubiger zu befriedigen sowie die Betreibungs- und Verwertungskosten zu bezahlen und von einer Verwertung des Grundstücks [...] abzusehen. Eventualiter: Das Betreibungsamt Region Solothurn sei anzuweisen, die Zahlung des Beschwerdeführers in Höhe von CHF 41'730.00 als Abschlagszahlung anzunehmen und sofern darüberhinausgehende Verwertungskosten bestehen sollten - die Verwertung des Grundstücks [...] aufzuschieben. 3. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.