{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2024-06-25", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2024-25_2024-06-25.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=168672&W10_KEY=11140943&nTrefferzeile=42&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "aec5bf877f7b03e2e83abffbc8cd944e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2024.25"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 25.06.2024 SCBES.2024.25"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Versteigerung"}], "ScrapyJob": "446973/56/2719", "Zeit UTC": "15.04.2026 03:38:31", "Checksum": "c0f343008bd2b5aa67c005d3d350737a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 25.06.2024 SCBES.2024.25\nRegeste:\nVersteigerung\n\nAufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs\nUrteil vom 25. Juni 2024\nEs wirken mit:\nOberrichterin Kofmel\nOberrichter Flückiger\nGerichtsschreiber Isch\nIn Sachen\nA.___, vertreten durch Ivan Ruprecht, Rechtsanwalt,\nBeschwerdeführer\ngegen\n1. Betreibungsamt Region Solothurn,\nBeschwerdegegner\nbetreffend Versteigerung\nzieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung:\nI.\n1. Mit Eingabe vom 11. März 2024 lässt A.___ (nachfolgend Beschwerdeführer) bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs gegen den Zuschlag betreffend das Grundstück [...] an die C.___ AG anlässlich der Steigerung vom 1. März 2024 Beschwerde erheben. Er stellt folgende Rechtsbegehren:\n1. Die Versteigerung vom 1. März 2024 betreffend das Grundstück [...] sei für ungültig zu erklären und der Zuschlag an die C.___ AG sei aufzuheben.\n2. Das Betreibungsamt Region Solothurn sei anzuweisen, die Zahlung des Beschwerdeführers in Höhe von CHF 38'222.70 anzunehmen, damit die Pfandgläubiger zu befriedigen sowie die Betreibungs- und Verwertungskosten zu bezahlen und von einer Verwertung des Grundstücks [...] abzusehen.\nEventualiter: Das Betreibungsamt Region Solothurn sei anzuweisen, die Zahlung des Beschwerdeführers in Höhe von CHF 41'730.00 als Abschlagszahlung anzunehmen und sofern darüberhinausgehende Verwertungskosten bestehen sollten - die Verwertung des Grundstücks [...] aufzuschieben.\n3. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.\n2. Mit Eingabe vom 25. März 2024 verzichtet der zur Vernehmlassung eingeladene B.___ (nachfolgend Beschwerdegegner 2) auf eine Stellungnahme.\n3. Mit Beschwerdeantwort vom 25. März 2024 stellt das Betreibungsamt Region Solothurn folgende Anträge:\n1. Der Beschwerdeführer sei nicht aktivlegitimiert. Auf die Beschwerde sei grundsätzlich nicht einzutreten.\n2. Eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen.\n3. Der Beschwerde sei keine aufschiebende Wirkung zu erteilen.\n4. Ist damit zu rechnen, dass die Beschwerde wider Erwarten gutgeheissen wird, sei der ersteigernden Partei, der C.___ AG, zwecks Wahrung ihrer Rechte im Sinne von Art. 78 ff. ZPO der Streit zu verkünden.\n5. In Anbetracht dessen, dass der Beschwerdeführer bereits in der Vergangenheit aussichtslose Beschwerden geführt hat, sei dem Beschwerdeführer eine angemessene Busse und die Gerichtskosten aufzuerlegen.\n4. Mit Verfügung vom 26. März 2024 weist die Instruktionsrichterin der Aufsichtsbehörde das Begehren des Beschwerdeführers, der Beschwerde vom 11. März 2024 sei aufschiebende Wirkung zu gewähren, ab. Die dagegen am 3. April 2024 vom Beschwerdeführer erhobene Beschwerde weist das Bundesgericht mit Urteil vom 8. April 2024 ab.\n5. Mit Replik vom 9. April 2024 lässt sich der Beschwerdeführer abschliessend vernehmen.\n"}