3. A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) erhob dagegen am 1. März 2024 (Postaufgabe) fristgerecht Beschwerde an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs und stellte die folgenden Anträge: 1. die Beschwerde/Einsprache sei gutzuheissen 2. die Kosten seien der Gegenpartei aufzulegen 3. sei dem Geschädigten eine Genugtuung von 15’000.00 Sfr. zuzusprechen 4. seien dem Geschädigten die Umtriebe in der Höhe von 10’000.00 Sfr.