Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 8. März 2024 Es wirken mit: Oberrichterin Kofmel Oberrichter Flückiger Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Betreibungsamt Region Solothurn, Beschwerdegegnerin betreffend Rückweisung Betreibungsbegehren zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: 1.1 A.___ stellte am 5. Februar 2024 beim Betreibungsamt Region Solothurn ein Betreibungsbegehren. Der Schuldner wird darin wie folgt bezeichnet: Privathaftbar B.___ vertreten von B.___ [...] [...] 1.2 Als Forderungsgrund wird im Betreibungsbegehren angegeben: