von CHF 3'371.85 sowie der D.___ von CHF 1'540.10 – total CHF 4'911.95 bezahlt worden. Daraus resultiere ein Restbetrag von CHF 788.05, welcher ihr auszuzahlen sei. Des Weiteren habe sie betreffend den Zahlungsbefehl Nr. [...] der C.___, welchen sie nie erhalten habe, bei der Post nachgefragt, wie es sein könne, dass der Zahlungsbefehl abgeholt worden sei, obwohl sie diesen nie in Empfang genommen haben. Die Frau am Schalter habe ihr gesagt, dass auch die Post Fehler machen könne.