I. 1. Mit Eingabe vom 2. März 2024 (Datum Postaufgabe) erhebt A.___ als Schuldnerin fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung des Betreibungsamtes Thal-Gäu betreffend den Pfändungsvollzug vom 20. Februar 2024 (der Beschwerdeführerin am 21. Februar 2024 zugegangen). Mit der angefochtenen Verfügung vom 20. Februar 2024 wurde vom Guthaben auf dem Sparkonto IBAN [...] bei der B.___ im Sinne einer vorsorglichen Sicherungsmassnahme der Betrag von CHF 5'700.00 gepfändet. Die Schuldnerin bringt in ihrer Beschwerde im Wesentlichen vor, der Pfändung lägen zwei Betreibungen zugrunde: Eine Forderung der C.___ von CHF 3'355.05 sowie eine Forderung der D.