- das Betreibungsamt Thal-Gäu mit Verfügung betreffend Verdienstpfändung Nr. [...] vom 7. Februar 2024 festhielt, es würden die das monatliche Existenzminimum von CHF 2'840.00 übersteigenden Einkünfte des Schuldners A.___ gepfändet, zudem habe der Schuldner inskünftig seine Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen und die entsprechenden Belege aufzubewahren, er habe jeden Monat (jeweils bis zum 5. Tag) die Quote abzuliefern und beim Betreibungsamt zu erscheinen, um über seine Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben, Belege über Einkünfte und Auslagen seien mitzubringen; sollten sich seine Einkommensverhältnisse gegenüber seinen obengenannten Angaben ändern, habe er dies dem Betreibungsamt