Isch In Sachen A.___ AG, Beschwerdeführerin gegen Beschwerdegegner betreffend Rückweisung Fortsetzungsbegehren hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass: - die A.___ AG mit Eingabe vom 22. Februar 2024 Beschwerde gegen die Rückweisung des Fortsetzungsbegehrens des Betreibungsamtes Olten-Gösgen vom 20. Februar 2024 erhebt; - die Präsidentin der Aufsichtsbehörde mit Verfügung vom 26. Februar 2024 feststellt, die A.___ AG habe die eingereichte Beschwerde nur in Kopie unterzeichnet eingereicht und nicht mit einer Originalunterschrift versehen;